Werde Rechtsanwalts­fachangestellte/r!

Sieben gute Gründe

Du suchst einen Beruf, mit dem Dir alle Türen offen stehen? Du möchtest gerne im Team arbeiten und wichtige Aufgaben übernehmen?

Bewirb Dich jetzt – es ist ein gutes Gefühl, wenn man den richtigen Schritt erst mal gegangen ist. Finde es jetzt heraus. Das ist Dein gutes Recht.

Hier nennen wir Dir sieben gute Gründe für die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten.

Wie gut kennst du dich im deutschen Recht aus? Teste Dein Wissen mit unserem Quiz.

Mehr Infos

Häufigste Fragen

Die Antworten auf die häufigsten Fragen findest Du hier. Weiter gehende Fragen kannst Du auch an ausbildung@rak-sachsen.de schicken oder telefonisch klären.

Zu den häufig gestellten Fragen

Mehr zur Ausbildung

Allgemeine Informationen

  • Um Deinen Ausbildungsplatz musst Du Dich rechtzeitig kümmern. Du kannst Dich selbst über ausbildende Betriebe informieren und eine Vorauswahl treffen. Bei der Entscheidung für einen Betrieb solltest Du Faktoren wie Standort und eigene Interessen unbedingt berücksichtigen, z.B. indem Du eine Kanzlei wählst, deren Rechtsgebiet Dich interessiert. Um herauszufinden, was zu Dir passt, kannst Du mit vielen Kanzleien ein Praktikum vereinbaren.
  • Wenn Du Dich für eine Kanzlei entschieden hast, musst Du rechtzeitig eine Bewerbung schreiben. Diese kannst Du auch gleichzeitig an mehrere Kanzleien schicken.
  • Die Bedingungen der Ausbildung, z.B. Inhalte, Gehalt und Urlaubstage, werden in Deinem Ausbildungsvertrag festgehalten, den Du von Deinem Betrieb erhältst. Als Azubi gehst Du damit einen rechtsgültigen Vertrag ein.
  • Deine Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten dauert 3 Jahre. Um die Ausbildung aufzunehmen, benötigst Du einen Schulabschluss.
  • Es ist eine duale Ausbildung, d.h. Du lernst in Deinem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Dafür gibt es einen Rahmenlehrplan für die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten.
  • Du erhältst nach bestandener Abschlussprüfung die Bezeichnung „Rechtsanwaltsfachangestellte/-r" und kannst gleich von Deiner Ausbildungskanzlei übernommen werden oder Dich auf Stellenangebote bewerben.
  • Endlich im Recht! Deiner Karriere steht nichts mehr im Weg.


Berufsschulen und Ausbildungskanzleien

In Sachsen gibt es etwa 4.800 Rechtsanwälte. Jeder von ihnen darf ausbilden. Hier findest Du Anwaltskanzleien in Deiner Nähe.

Deine Bewerbung

Wertvolle Bewerbungstipps kannst Du zum Beispiel hier finden.

Michael Keller und Daniela Schönert von der Rechtsanwaltskammer Sachsen sind Deine Berater. Sie können Dir Kanzleien in Deiner Nähe für Schnupperpraktikum und Ausbildung benennen.

Wie gut die Ausbildung zu Dir passt, kannst Du auch im Gespräch mit ihnen herausfinden. Sie geben Dir dazu wertvolle Tipps.

Michael Keller
Telefon: 0351 31859-27
ausbildung@rak-sachsen.de

Daniela Schönert
Telefon: 0351 31859-27
ausbildung@rak-sachsen.de

Kennenlernen

Termine

Am Messestand der Rechtsanwaltskammer Sachsen kannst Du Dich gern persönlich und unverbindlich informieren. Wir sind vor Ort am:

  • 14.01.2023_9 bis 12 Uhr - 13. Ausbildungsmesse OS Neustadt i.S.
  • 20. bis 22.01.2023 - KarriereStart 2023 Dresden
  • 28.01.2023_10 bis 15 Uhr - Tag der Bildung Agentur für Arbeit Chemnitz
  • 10.02.2023_8 bis 12 Uhr - Evangelisches Schulzentrum Pirna
  • 01.04.2023_10 bis 14 Uhr - #beWhatever in Frankenberg
  • 17.04.2023_10 bis 14 Uhr - Ausbildungs- und Studienmesse IBB Dresden
  • 10.06.2023_9:30 bis 16 Uhr - Insidertreff Görlitz
  • 13./14.06.2023_9 bis 12 Uhr - vocatium Flughafen Dresden
  • 17.06.2023_9 bis 12 Uhr - Radebeul jobbt im BSZ Meißen-Radebeul
  • 10/11.11.2023 - azubi- & studientage Messe Leipzig

Downloads

  • Übersicht ausbildende Kanzleien in Sachsen
  • Ausbildungsrichtlinien
  • Berufsausbildungsvertrag
    (Bitte achten Sie beim Ausdrucken des Vertrages darauf, im Druckmenü (Eingabefeld „Kommentare und Formulare“) oben rechts die Eingabe „Dokument“ einzustellen. So vermeiden Sie, alle Kommentare bzw. Fragezeichen mit auszudrucken. Sollte das Dokument nicht ausfüllbar sein, speichern Sie es zuerst auf Ihre Festplatte und versuchen Sie es erneut auszufüllen.)

Ausbildungsangebote und weitere Informationen

Hier findest Du die Ausbildungsangebote, die sächsische Anwaltskanzleien bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen veröffentlicht haben.

Die Seite der Bundesrechtsanwaltskammer mit einigen weiterführenden Infos findest Du hier.

Wenn Du noch Fragen hast, wende Dich bitte einfach an:
Michael Keller (michael.keller@rak-sachsen.de) oder Daniela Schönert (ausbildung@rak-sachsen.de) oder gehe auf die Seite der Rechtsanwaltskammer Sachsen/ReFa Ausbildung
Telefon: 0351 31859-27

Fragen und Antworten

Du hast noch Fragen – und wir haben die Antworten

Wenn Du eine duale Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten absolvierst, dann lernst Du in Deiner Ausbildungskanzlei und in der Berufsschule. In Sachsen gibt es viele Kanzleien, in denen Du Dich um einen Ausbildungsplatz bewerben kannst. Die drei Berufsschulen befinden sich in Chemnitz, Dresden und Leipzig.

Wertvolle Bewerbungstipps findest Du z.B. hier. Außerdem kannst Du Deine Eltern, Verwandten oder Lehrer um Hilfe bitten. Bewerben solltest Du Dich schon etwa ein Jahr vor Schulende. So kannst Du Dir sicher sein, dass die besten Plätze nicht schon vergeben sind.

Einige Wochen vor dem Start der Berufsschule (meist im September) fängst Du schon mal in Deiner Kanzlei an, also Mitte oder Ende August. Die Kanzlei wird Dir konkret mitteilen, wann Dein erster Tag in der Berufsschule ist. In der Regel dauert die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten drei Jahre.

Dein Ausbildungsalltag spielt sich im Wesentlichen in den Büroräumen Deiner Kanzlei zu den üblichen Bürozeiten ab. Hier arbeitest Du mit Deinem Ausbilder und anderen Kollegen zusammen. Dabei wirst Du viel am Schreibtisch beschäftigt sein und Telefongespräche führen, Daten am Computer bearbeiten, jedoch auch Kontakt mit Mandanten haben. Dabei ist es wichtig, dass Du Dich Deinen Kollegen und Mandanten gegenüber freundlich und zuverlässig verhältst.

Der Unterricht in der Berufsschule findet an mehreren Tagen einer Woche oder in Blöcken statt. Dort erwarten Dich Klassenarbeiten und Tests sowie eine Zwischen- und Abschlussprüfung. Außerdem musst Du einen Ausbildungsnachweis führen, den Dein Ausbilder sich regelmäßig ansehen wird.

Insgesamt beträgt Deine wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche.

Fächer sind zum Beispiel Recht, Wirtschafts- und Sozialkunde, Zivilprozessrecht, Rechtsanwaltsgebührenrecht, Rechnungswesen und Fachbezogene Informationsverarbeitung.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist grundsätzlich frei vereinbar, muss jedoch der Tätigkeit angemessen sein. Die Kammer hat folgende Empfehlungen zur Höhe der Ausbildungsvergütung für Verträge erlassen, die höchstens um 20% unterschritten werden dürfen:

Für das laufende Schuljahr 2022/23: 1. Ausbildungsjahr 850,00 €, 2. Ausbildungsjahr 950,00 €, 3. Ausbildungsjahr 1.050,00 €.

Ab dem Schuljahr 2023/24: 1. Ausbildungsjahr 1.150,00 €, 2. Ausbildungsjahr 1.250,00 €, 3. Ausbildungsjahr 1.350,00 €.

Ja, denn als Rechtsanwaltsfachangestellte/r kannst Du in Kanzleien, Rechtsabteilungen großer Firmen, bei Versicherungen, Inkassobüros, Behörden, Kommunen oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften arbeiten. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Du während Deiner Ausbildung Zusatzqualifikationen (z.B. Englisch- oder EDV-Kurse) erwirbst, die Dich für den späteren Arbeitsmarkt besonders attraktiv machen. Wenn Du auf der Karriereleiter noch weiter nach oben klettern möchtest, kannst Du über eine Weiterbildung, den Erwerb der Fachhochschulreife oder ein Studium nachdenken. Weitere Informationen, insbesondere zur Weiterbildung, kannst Du bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen einholen.

Ja, zum Beispiel für die Aufnahme eines Jura-Studiums – genaue Informationen stehen aber noch aus.

Kontakt

Rechtsanwaltskammer Sachsen
Ausbildung
Michael Keller (ausbildung@rak-sachsen.de)
Daniela Schönert (ausbildung@rak-sachsen.de)

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Glacisstraße 6
01099 Dresden

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Telefax: 0351 3360899
E-Mail: info@rak-sachsen.de
Internet: www.rak-sachsen.de

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Sächsisches Staatsministerium für Justiz
Hospitalstraße 7
01097 Dresden

Tel: 0351 564-0
www.justiz.sachsen.de

Die RAK Sachsen gehört der Bundesrechtsanwaltskammer ( www.brak.de) an. Die näheren Bestimmungen über die Organe, Befugnisse und Aufgaben sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO) und der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt. Die aktuelle Fassung der jeweiligen Vorschriften finden Sie hier: www.brak.de/seiten/06.php#tdg.

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